Kollektivmarke
vsms swiss interview institute®
   
 

Die Kollektivmarke steht für Wissenschaftlichkeit und Glaubwürdigkeit

Die Wahrung und Förderung der Wissenschaftlichkeit in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung ist ein wichtiges Ziel des vsms. Die Markt- und Sozialforscher/-innen sind sich bewusst, dass sie durch ihre beruflichen Aktivitäten einen starken Einfluss auf die Gestaltung und Entwicklung grundlegender gesellschaftlicher Strukturen und Prozesse haben oder haben können. Aus diesem Grund sollen sie sich bei der Ausübung ihrer Arbeiten an die berufsethischen Normen halten, die sich an den gesellschaftlich anerkannten ethischen und moralischen Werten orientieren.

Mitgliedsinstitute der im Markenregister eingetragenen Kollektivmarke vsms swiss interview institute® müssen sich auf die Durchführung von Forschungsaufgaben beschränken und dürfen keine forschungsfremden Aktivitäten – insbesondere kein Telefonmarketing – betreiben. Die strikte Einhaltung der schweizerischen und internationalen Qualitätsstandards und berufsethischen Normen (vsms, ESOMAR, IHK) muss gewährleistet sein ebenso wie eine allfällige Sanktionierung von branchenschädigendem Verhalten von Instituten und Auftraggebern. Ein wirkungsvoller Datenschutz ist am besten durch ein absolutes Anonymisierungsgebot sicher gestellt.

Die Wahrung der wissenschaftlichen Markt-, Meinungs- und Sozialforschung garantiert den Auftraggebern Schutz vor unzulänglichen Untersuchungen. Es kann allerdings nicht Aufgabe eines Branchenverbandes sein, konkrete und verbindliche Normen für sämtliche Forschungsprozesse vorzugeben. Dies würde einen unzulässigen Eingriff in den Wettbewerb der Anbieter darstellen.

Mitgliedsinstitute der Kollektivmarke unterwerfen sich einem strengen Reglement und verpflichten sich schriftlich, die Richtlinien und Normen des vsms und von ESOMAR (The (The World Association of Research Professionals)/IHK (Internationale Handelskammer ) einzuhalten. Die Marke vsms swiss interview institute® signalisiert

- hohe Qualität und Sicherheit
- fachliche Kompetenz
- wissenschaftlich abgesicherte Methode
- Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit

Die Kollektivmarke spielt bei der Auftragsvergabe eine immer wichtigere Rolle. Für viele der öffentlichen/halböffentlichen Institutionen sowie nationalen und internationalen Grossunternehmen ist es zur Bedingung geworden, dass das zur Offertstellung eingeladene Institut Mitglied der Kollektivmarke ist und die national und international anerkannten Normen und Richtlinien bei der Durchführung von Markt-, Meinungs- und Sozialforschungsprojekten respektiert.

An den jährlich zweimal stattfindenden Round-Table-Konferenzen diskutieren Vorstand und Mitgliedsinstitute über aktuelle Branchenprobleme und planen neue Verbandsaktivitäten (siehe Veranstaltungen/Termine).

Antrag auf eine Bewilligung zur Führung der vsms-Kollektivmarke können Firmen stellen, die die in Ziff. 4 der Statuten aufgeführten Bedingungen erfüllen:

- Institute mit einem Vollservice-Angebot
- Kleininstitute, die Teilaufträge eines Markt-, Meinungs- und/oder Sozialforschungsprojektes ausführen
- spezialisierte Anbieter wie unabhängige Beraterinnen und Berater oder Beratungsunternehmen, Datenanalysten usw., deren Haupttätigkeit in der Umfrageforschung liegt

Mitglieder der Kollektivmarke zahlen jährlich einen Basisbeitrag von Fr. 1000.- und zusätzlich einen variablen Beitrag von Fr. 350.- pro 1 Million Umsatz.


Aufschluss über die Berechtigung zum Gebrauch der Kollektivmarke, über die ESOMAR-Kodizes und -Richtlinien, über das Aufnahme- und Anerkennungsverfahren von Neumitgliedern sowie über die Kontrollen und Sanktionen geben

> die Statuten vsms (Ziff.4) und das Kollektivmarkenreglement und Anhänge I bis V


Ein integraler Bestandteil des Kollektivmarkenreglement sind die Kodizes und Richtlinien von IHK/ESOMAR:

> www.esomar.org