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Die Kollektivmarke
steht für Wissenschaftlichkeit und Glaubwürdigkeit
Die Wahrung und Förderung der Wissenschaftlichkeit in der Markt-,
Meinungs- und Sozialforschung ist ein wichtiges Ziel des vsms. Die
Markt- und Sozialforscher/-innen sind sich bewusst, dass sie durch
ihre beruflichen Aktivitäten einen starken Einfluss auf die
Gestaltung und Entwicklung grundlegender gesellschaftlicher Strukturen
und Prozesse haben oder haben können. Aus diesem Grund sollen
sie sich bei der Ausübung ihrer Arbeiten an die berufsethischen
Normen halten, die sich an den gesellschaftlich anerkannten
ethischen und moralischen Werten orientieren.
Mitgliedsinstitute der im Markenregister eingetragenen Kollektivmarke
vsms swiss interview institute®
müssen sich auf die Durchführung von Forschungsaufgaben
beschränken und dürfen keine forschungsfremden Aktivitäten
insbesondere kein Telefonmarketing betreiben. Die
strikte Einhaltung der schweizerischen
und internationalen Qualitätsstandards und berufsethischen
Normen (vsms, ESOMAR, IHK) muss gewährleistet sein ebenso
wie eine allfällige Sanktionierung von branchenschädigendem
Verhalten von Instituten und Auftraggebern. Ein wirkungsvoller Datenschutz
ist am besten durch ein absolutes Anonymisierungsgebot
sicher gestellt.
Die Wahrung der wissenschaftlichen
Markt-, Meinungs- und Sozialforschung garantiert den Auftraggebern
Schutz vor unzulänglichen Untersuchungen. Es kann allerdings
nicht Aufgabe eines Branchenverbandes sein, konkrete und verbindliche
Normen für sämtliche Forschungsprozesse vorzugeben. Dies
würde einen unzulässigen Eingriff in den Wettbewerb der
Anbieter darstellen.
Mitgliedsinstitute der Kollektivmarke unterwerfen sich einem strengen
Reglement und verpflichten sich schriftlich, die Richtlinien und
Normen des vsms und von ESOMAR (The (The World Association of Research
Professionals)/IHK (Internationale Handelskammer ) einzuhalten.
Die Marke vsms swiss interview institute® signalisiert
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hohe Qualität und Sicherheit |
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fachliche Kompetenz |
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wissenschaftlich abgesicherte
Methode |
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Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit |
Die Kollektivmarke spielt bei der Auftragsvergabe
eine immer wichtigere Rolle. Für viele der öffentlichen/halböffentlichen
Institutionen sowie nationalen und internationalen Grossunternehmen
ist es zur Bedingung geworden, dass das zur Offertstellung eingeladene
Institut Mitglied der Kollektivmarke ist und die national und international
anerkannten Normen und Richtlinien bei der Durchführung von
Markt-, Meinungs- und Sozialforschungsprojekten respektiert.
An den jährlich zweimal stattfindenden Round-Table-Konferenzen
diskutieren Vorstand und Mitgliedsinstitute über aktuelle Branchenprobleme
und planen neue Verbandsaktivitäten (siehe Veranstaltungen/Termine).
Antrag auf eine Bewilligung zur Führung der vsms-Kollektivmarke
können Firmen stellen, die die in Ziff. 4 der Statuten
aufgeführten Bedingungen erfüllen:
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Institute mit einem Vollservice-Angebot |
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Kleininstitute, die Teilaufträge eines
Markt-, Meinungs- und/oder Sozialforschungsprojektes ausführen
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spezialisierte Anbieter wie unabhängige
Beraterinnen und Berater oder Beratungsunternehmen, Datenanalysten
usw., deren Haupttätigkeit in der Umfrageforschung liegt |
Mitglieder der Kollektivmarke zahlen jährlich einen Basisbeitrag
von Fr. 1000.- und zusätzlich einen variablen Beitrag von Fr.
350.- pro 1 Million Umsatz.
Aufschluss über die Berechtigung
zum Gebrauch der Kollektivmarke, über die ESOMAR-Kodizes
und -Richtlinien, über das Aufnahme-
und Anerkennungsverfahren von Neumitgliedern sowie über
die Kontrollen und Sanktionen
geben
> die Statuten vsms (Ziff.4) und das Kollektivmarkenreglement und Anhänge I bis V
Ein integraler Bestandteil des Kollektivmarkenreglement sind die Kodizes und Richtlinien von IHK/ESOMAR:
>
www.esomar.org
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